Mit der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sollen besondere Menschen rund um den FC EDA gewürdigt werden. Ehrenmitglieder haben für den FC EDA Leistungen erbracht, die dem Verein langfristig in seinem Dasein und seiner Entwicklung geholfen haben.

Mitglieder

Hans-Jörg Renfer

Mitgliedsnummer0001
Aufnahmejahr2018
Begründung

Hans-Jörg Renfer IST der FC EDA! Soweit wir uns zurückerinnern können, „war er einfach immer da“ - und zwar in guten wie in schlechten Zeiten! Der FC EDA war (und ist) Hans-Jörgs Baby, weit mehr als ein Hobby. Er wirkte jahrzehntelang (!) im Vorstand als „Multitalent“, sprich Sportchef/technischer Direktor/Manager. Mit enormem persönlichem Engagement und vorbildlicher Initiative organisierte Hans-Jörg unermüdlich, rannte allem und allen hinterher, vertrat den FC EDA beim Verband, coachte diverse Teams, spielte selber polyvalent quasi alle Positionen (inkl. Goalie!) – und auch die Pensionierung konnte ihn nicht stoppen…;-)
Hans-Jörg wird zurecht weit über den FC EDA hinaus allseits geschätzt und geachtet. Er hat unseren Verein stets zusammengehalten und stark geprägt, auf ihn war immer und überall Verlass und wir haben ihm gigantisch viel zu verdanken. Hans-Jörg verkörpert das, was im heutigen Fussballbusiness leider weniger gefragt ist: die gute Seele des Vereins.
Eigens für Hans-Jörg haben wir die Kategorie "Ehrenmitglied" geschaffen. Wenn es jemand aus der FC EDA-family verdient hat, dort als number one aufgenommen zu werden, dann unser aller Hans-Jörg.

 

Satzung über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft

  • Jedes Mitglied des FC EDA besitzt die Berechtigung, Personen zur Verleihung der Ehrenmitgliedschaft vorzuschlagen.
  • Die Vorschläge müssen begründet und in schriftlicher Form dem Vorstand des FC EDA gemeldet werden.
  • Der Vorstand prüft die Vorschläge und unterbreitet diese der Generalversammlung.
  • Die Generalversammlung stimmt über die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft für den vorgeschlagenen Kandidaten ab.
  • Zur Aufnahme des Kandidaten muss der Antrag von der Generalversammlung einstimmig angenommen werden.
  • Ehrenmitglieder sind frei von Pflichten. Sie müssen keine Mitgliedsbeiträge bezahlen und sich nicht an der Vereinsarbeit beteiligen.